Recht

VDV: Neue Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)

Betreiber von Serviceeinrichtungen müssen auch entsprechende Nutzungsbedingungen aufstellen; Foto: C. Müller

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat zum 01.09.2017 neue Empfehlungen für den Allgemeinen Teil der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-AT 2017) herausgegeben.

Die Empfehlungen berücksichtigen die Maßgaben des Eisenbahnregulierungsgesetzes und ersetzen die Empfehlungen nach dem Stand vom 01.08.2015. Zugleich hat der VDV seine Hinweise zur Ausgestaltung des unternehmensspezifischen Besonderen Teils der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (H-NBS-BT) aktualisiert. Beide Dokumente sind in enger Abstimmung mit den Fachreferaten der Bundesnetzagentur erstellt worden. Beide Dokumente stehen zum Download zur Verfügung. Gegenwärtig werden – ebenfalls in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur – die Empfehlungen des VDV für Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) überarbeitet. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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