Recht

Vergabekammer Westfalen: Direktvergabe „Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Fernverkehr“ rechtswidrig

Die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur „Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenfernverkehr“ ist ein Verstoß gegen nationales und europäisches Vergaberecht.

Dies hat die Vergabekammer Westfalen am 25.01.2017 entschieden. Anlass war ein Nachprüfungsverfahren von Abellio gegen die geplante Direktvergabe von Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und dem Verkehrsverbund Nordhessen (NVV). Diese wollten den Westfalen-Tarif zwischen Dortmund und Kassel ab Dezember 2017 für fünf Jahre in der IC-Linie 51 der DB Fernverkehr AG anerkennen lassen (Rail Business 46/16). Die geforderten Leistungen müssen im Wege eines formellen europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden. Abellio begrüßte die Entscheidung. Das Unternehmen habe in der Verhandlung am 19.01.2017 deutlich gemacht, dass die Direktvergabe eine Verfälschung des Wettbewerbs zur Folge hätte. Gegen diesen Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen durch die DB oder den NWL eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf möglich. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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