Recht

Verwaltungsgericht Stuttgart: SNAG verliert

So stellen sich die Gegner von Stuttgart 21 den ertüchtigten Kopfbahnhof vor. Foto: Aktionsbündnis K 21

Für den Stuttgarter Kopfbahnhof muss im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 kein Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG (Allgemeines Eisenbahn-Gesetz) durchgeführt werden.

Dies hatte am 10.08.2016 das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Geklagt hatte die Stuttgarter Netz AG (SNAG). Die SNAG könne ihr Anliegen auch über ein Planfeststellungsverfahren anmelden. Zudem hielt das Gericht das Unternehmen, dem laut Vorstandsvorsitzenden Rainer Bohnet 15 Unternehmen angehören, gar nicht für den Betrieb wirtschaftlich leistungsfähig. Die DB sagte in dem Verfahren ein Planfeststellungsverfahren zu. Am Ende der über dreistündigen Verhandlung beantragte der Kläger eine Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht. Das Eisenbahn-Bundesamt als Beklagte stimmte dem prinzipiell zu. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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