Recht

Bundesregierung: Drei Gesetzespakete vorgelegt

Die Bundesregierung hat jetzt drei Gesetzespakete aus dem Bahnbereich vorgelegt.

Bei dem Entwurf zum „Gesetz „zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts“ (DS 19/27656) geht es u.a. um ein neues Verfahren der Kapazitätszuweisung zum Deutschlandtakt. Der Entwurf enthalte laut Bundesregierung eine Erprobungsklausel, mit der auf bestimmten Strecken neue Kapazitätszuweisungsmodelle und Fahrplanerstellungsmodelle erprobt werden können. Die Strecken will der BMVI festlegen.
Im Entwurf zum „Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich“ (DS 19/27671) geht es u.a. um eine effektivere Vegetationskontrolle an Bahnstrecken. Die Neuregelung sieht eine Verpflichtung durch die Infrastrukturunternehmen vor, vegetationsbedingte Gefahrensituationen abzuwehren, „soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“. In diesem Fall wird auch ein Betretensrecht eingeräumt und damit ein Zugriff auf die Drittgrundstücke verschafft. Das Paket enthält neben Änderungen des AEG auch Änderungen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, des Schienenlärmschutzgesetzes und des Bundeswaldgesetzes.
Bei dem Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“ (DS 19/27660) handelt es um ein Mantelgesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG). Es soll die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlasten. Der Bund erhofft sich so Vorteile beim Radwegebau. Und bei NE-Bahnen sollen die Länder den Anteil der Kommunen übernehmen. Der Bundesrat wollte hier eine Klarstellung, dass das EKrG auch öffentliche, selbstständige Rad- und Fußwege umfasst, was die Bundesregierung so ablehnte. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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