Betrieb & Services

Dänemark: KV-Trailer unter Auflagen wieder möglich

Zug mit Sattelaufliegern während der Fahrt nach Dänemark; Quelle: DB Cargo

Seit dem 06.02.2021 sind Transporte von Trailern auf Taschenwagen in Dänemark unter Auflagen wieder möglich. Dies geht aus dem Dokument der Behörde Trafik-, Bygge- og Boligstyrelsen (TBST) vom 05.02.2021 hervor, das am 08.02.2021 veröffentlicht wurde.

Grundsätzlich verboten ist die Nutzung von Taschenwagen mit dem Schemeltyp MAZ80800 für den Trailer-Transport, die Nutzung dieser Wagen für den Containertransport ist aber zulässig. Weiter gilt:
• Die Unternehmen müssen nachweisen, dass die Verriegelungsschemel eine ausreichende Befestigung gewährleisten.
• Bei Transporten über den Großen Belt müssen Trailer auf Taschenwagen zudem ein Mindestgewicht von 8 t auf dem Schemel aufweisen. Darüber hinaus müssen auch die Befestigung des Königszapfens sowie des Trailers auf dem Waggon dokumentiert sein. Dazu gehört auch der Nachweis über die kräftemäßige Auslegung der Befestigungen.
• Fahrten zum und vom Kombiterminal in Padborg benötigen die Nachweise nicht. Hier gilt das Verbot des Schemels MAZ80800 aber auch. Zudem dürfen die Züge nur mit maximal 40 km/h fahren und der Zug unterliegt einem Begegnungsverbot.
• Die Nachweise müssen von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden. (bg/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress