Recht

Fehmarnbelt-Tunnel: Stadt Fehmarn für Brandschutz zuständig – Land muss Gelder bereitstellen

Die Stadt Fehmarn wird für den abwehrenden Brandschutz sowie für die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen im deutschen Zuständigkeitsbereich des Fehmarnbelt-Tunnels zuständig sein.

Das Landesverfassungsgericht von Schleswig-Holstein hat die Beschwerde der Stadt heute, 14.09.2020, abgelehnt (Az: LVerfG 3/19). Das Urteil ist unanfechtbar. Damit hat das Land die gesetzliche Erweiterung behördlicher Zuständigkeiten rechtmäßig erlassen. Allerdings muss das Land der Stadt die finanziellen Mehrbelastungen vollständig ausgleichen. So muss die Stadt beispielsweise eine hauptamtliche Wachabteilung mit Berufsfeuerwehrleuten aufbauen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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