Recht

Provinz Östergötland: EuGH urteilt über dreidimensionale Nahverkehrsmarken

Unterscheidende Marke oder verzierende Gestaltung, das ist hier die Frage; Foto: Östergötatrafiken

Rot und das Gelborange sind die Farben der schwedischen Provinz Östergötland, Rot und Gelb kennzeichnen auch die großflächigen Ellipsen, die die Regiegesellschaft Östergötatrafiken auf Bussen und Zügen anbringen lässt.

Damit will sie den Verbrauchern verdeutlichen, wer den Nahverkehr plant, finanziert und verantwortet, unabhängig vom beauftragten Verkehrsunternehmen. Allerdings lehnt das Patent- och Registreringsverket eine Eintragung als Marke ab. Denn der Durchschnittsverbraucher nehme die dreidimensionalen Farbflächen bloß als gestalterische Verzierung wahr, ohne „Unterscheidungskraft“. Zudem verweist die Behörde darauf, dass der EuGH hohe Anforderungen an dreidimensionale (Waren-)Marken stellt. Diese müssten „erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweichen“. Gab die erste Instanz der Behörde Recht, so sieht die zweite Instanz grundlegende Rechtsfragen berührt und hat den Fall daher an den EuGH verwiesen. Für Östergötatrafiken ist das Logo keine dreidimensionale Marke, sondern eigentlich eine „flache“ Marke, die man notgedrungen auf einem dreidimensionalen Untergrund aufbringen muss. Außerdem ist die Regiegesellschaft der Auffassung, dass für Dienstleistungen andere Regeln gelten müssen als für dreidimensionale Warenmarken wie zum Beispiel zweifarbige Spülmaschinentabs. Die Entscheidung soll am 08.10.2020 fallen (Az.: C-456/19). (msa)

Artikel Redaktion Eurailpress
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