Recht

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein: Vorerst kein Baustopp im Fährhafen Puttgarden

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat es am 24.02.2021 abgelehnt, im Rahmen eines Eilverfahrens eine sogenannte Zwischenentscheidung zu erlassen, mit der erste Baumaßnahmen für die Feste Fehmarnbeltquerung im Bereich des Fährhafens Puttgarden verhindert werden sollten.

Das hatten zwei Eigentümerinnen mehrerer Grundstücke beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung ist seit dem 03.11.2020 bestandskräftig. Mit zwei Besitzeinweisungsbeschlüssen vom 10.02.2021 hat die Enteignungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein die Vorhabenträgerinnen der Fehmarnbeltquerung (Femern Bælt A/S und Bundesrepublik Deutschland) zum 25.02.2021 vorzeitig in den Besitz mehrerer Grundstücke im Bereich des Fährhafens Puttgarden eingewiesen, damit diese noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens mit den Baumaßnahmen für den Tunnel beginnen können. Dagegen haben die Eigentümerinnen der Grundstücke – die Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH – beim Verwaltungsgericht Schleswig am 17.02.2021 ein Eilverfahren angestrengt und einen Zwischenentscheidung beantragt. Damit kann das Verwaltungsgericht die Umsetzung von Behördenentscheidungen bis zu einer Entscheidung in der Sache untersagen. Durch die noch im Februar und im März beabsichtigten Maßnahmen wie Vermessung und Rodungen – würden den Eigentümerinnen voraussichtlich keine derartigen Nachteile entstehen, die einen Baustopp rechtfertigen würden. Weitergehende Baumaßnahmen seien erst ab September 2021 geplant. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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