In Österreich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die WESTbahn Management GmbH wegen dreier Klauseln in ihren Entschädigungsbedingungen abgemahnt.
Rund 240 Schienenverkehrs- und Busunternehmen sollen von statistischen Auskunftspflichten entlastet werden, die nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erfüllt werden können oder entbehrlich sind.
Die Verkündung des Urteils der Vergabeverhandlung vom 06.12.2010 vor dem X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde für den 8. Februar festgesetzt.
Bei der mündlichen Verhandlung vom 07.12.2010 wurde deutlich, dass der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rechtauffassung des OLG Düsseldorf und damit zur Anwendungspflicht des Vergaberechts neigt.