Recht

Verwaltungsgericht Minden: Bürgerbegehren gegen Hochbahnsteige unzulässig

Das Stadtbahnsystem Bielefeld soll komplett mit Hochbahnsteigen ausgerüstet werden; Foto: C. Müller

Die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Erhalt der Hauptstraße in Brackwede“ ist in erster Instanz erfolglos.

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil vom 17.10.2019 entschieden, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Nach Ansicht der Zweiten Kammer liegt ein gesetzlicher Ausschlussgrund vor. Damit wird die Entscheidung des Rates der Stadt Bielefeld vom 26.09.2017 bestätigt – es geht um den Bau von Hochbahnsteigen für die Stadtbahn. Nach Auffassung des Gerichts sind Bürgerbegehren unzulässig über Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind. Solche komplexen Vorhaben hätten bedeutsame Auswirkungen auf die Allgemeinheit und Einzelne, seien aber auch von erheblicher Bedeutung für den Vorhabenträger. Eine sorgfältige Abwägung unter Einbeziehung aller relevanten Gesichtspunkte sei daher erforderlich. Solche Vorhaben betreffende Angelegenheiten eigneten sich nicht für ein Bürgerbegehren, das auf eine Ja- oder Nein-Entscheidung abzielt. Das Planverfahren für die Bahnsteige läuft seit dem 06.03.2018. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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