Recht
|
01. Dezember 2016
Die Deutsche Bahn will eine Beteiligung der Partner an den Mehrkosten für Stuttgart 21 gerichtlich erstreiten, nachdem es die baden-württembergische Landesregierung am 29.11.2016 abgelehnt hatte, eine Verjährungsfrist eventueller Ansprüche der Bahn gegen das Land zu verlängern.