Recht
|
06. März 2015
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 05.03.2015 die Mitglieder eines Tunnelreinigungs-Kartells gebüßt, deren drei beteiligte Unternehmen sich zwischen 2008 und 2013 über Preise und Zuschläge für Tunnelreinigungsaufträge bei öffentlichen Ausschreibungen absprachen.