Corona: Virengefahr bei Flug und Bahn?
Deutschlands Bundesinnenminister Horst Seehofer schlägt vor, wegen Corona den Flugverkehr "auf nahezu Null" zu bringen. Auch bei Zugreisen fürchten sich manche Reisenden vor Ansteckung. Zu Recht?
Von Hermann Schmidtendorf, Chefredakteur bahn manager
Anhaltspunkte für eine Bewertung gibt die Untersuchung eines Teams um den Vertreter des neuseeländischen Gesundheitsministeriums Tara Swadi. Der Bericht der Forscher erschien im Fachmagazin „Emerging Invectious Diseases“. Gegenstand der Untersuchung waren Passagiere des 18 Stunden dauernden Langstreckenflugs EK448 am 28. und 29. September 2020 von Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Auckland auf Neuseeland. Die dort geltenden Gesetze verlangten eine 14-tägige Quarantäne für alle Einreisenden. Dabei wurde festgestellt: Sieben von 86 Passagieren hatten sich mit dem Covid-2-Virus angesteckt.
Die Passagiere waren aus fünf verschiedenen Staaten angereist. Der Molekularbiologe Ali Nouri, Präsident der Federation of American Scientists, berichtet dazu: „Alle sieben Sars-CoV-2-Genome waren genetisch identisch, mit Ausnahme einer einzelnen Mutation in einer Probe.“ Die Schlussfolgerung: Als erste entwickelten Symptome die Passagiere mit der Bezeichnung A und B. Offenbar hatten diese das Virus in zwei Varianten an Bord des Flugzeugs gebracht, wo sie die Reisenden C, D, E und F ansteckten. Passagier F teilte dann – ein schwerer organisatorischer Fehler! – in der Quarantäne sein Zimmer mit dem Reisenden G, so dass dieser als letzter dann auch noch Symptome entwickelte.
Was war an Bord geschehen? Organisatorischer Fehler Nr. 1: Das Flugzeug, eine Boeing 777-300ER, hat Platz für etwa 400 Passagiere. Nur ein Viertel der Plätze war verkauft. Warum dann in aller Welt wurde zugelassen, dass die sieben später positiv getesteten Passagiere nah beieinander saßen? Innerhalb von fünf aneinandergrenzenden Reihen? Teilweise mit Abstand von nur einem Sitzplatz?
Organisatorischer Fehler Nr. 2: Selbst am Flughafengate gab es keine Maskenpflicht. An Bord wurde diese offenbar ebenso nicht strikt kontrolliert. Später gaben die Reisenden C und E zu, sie hätten keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Über 18 Stunden Flugzeit hinweg!
Organisatorischer Fehler Nr. 3: Es gab keine strikten Regeln für die Nutzung des Flugzeugs nur mit einem aktuellen Gesundheitstest. Zwar ließen sich fünf der Passagiere vor dem Flug freiwillig auf Covid 19 testen. Doch das wiegte die Reisenden nur in trügerischer Sicherheit. Passagier A hatte seinen Test nämlich vier oder sogar fünf Tage vor Reiseantritt durchführen lassen. Eine Menge Zeit bis zur Reise, um sich dann doch noch irgendwo zu infizieren! Was dann ja offenbar auch geschehen war.
Sollte man deshalb also alle Langstreckenflüge in Pandemiezeiten verbieten? Und dann womöglich auch gleich alle Fernzüge dazu? Wir sagen: Nein. Jede Maßnahme muss auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden und kann nur dann berechtigt sein, wenn es keine anderweitige Abhilfe gibt. In Flugzeugen – das ist kein Reklamegag! – ist die Umlauflüftung so angelegt, dass sie alle angesaugte Luft an Bord durch ein ausgeklügeltes System mehrlagiger Filter in den Fahrgastraum zurückbringt. Die Filter sind so fein, dass sie auch Viren vom Typ Covid zurückhalten. Auch in modernen Zügen erfolgt eine vollständige Luftumwälzung innerhalb von sieben Minuten, dabei werden Viren zumindest teilweise unschädlich gemacht.
Wichtiger also als mit vorschnellen Verboten zu hantieren ist die Behebung der oben genannten Organisationsfehler. Also: Bei Flug- und Fernzugreisen sollten nur noch die zu 94 Prozent virenfilternden FFP2-Masken akzeptiert werden. Diese müssen die gesamte Reise über getragen werden – dabei müssen reisende Männer ihre Gesichter rasiert haben. Denn sonst verlieren diese Masken ihre Schutzfunktion. Personen ohne FFP2-Masken oder mit Bart sollten vor Reiseantritt „aussortiert“ werden. Kein Personal dafür? Na aber… Schließlich geht es um die Sicherheit Aller, die Maskenmuffel eingeschlossen.
Bei Flugreisen oder womöglich auch grenzüberschreitenden Pkw-, Bus- oder Zugreisen können Negativ-Tests verlangt werden – aber diese dürfen dann natürlich nicht etliche Tage alt sein! Zu diesem Zweck sind Schnelltests an wichtigen Bahnhöfen und Flughäfen anzubieten. Und – Reisende sind, egal, welcher Platz gebucht wurde, maximal voneinander zu trennen. Zu kompliziert? Zu lästig? Mag sein. Aber ich rasiere mich lieber ordentlich vor einer Fahrt oder einem Flug, als dass ich womöglich mich unterwegs anstecke oder selber zur Gefahr werde.
Und wenn es vor Reiseantritt verlässlich Möglichkeiten zur Ablegung eines Negativtests gibt, sollte auch diese Forderung erträglich sein. Auf jeden Fall ist das besser als ein generelles Flug-Reiseverbot! Bei Zügen sagen wir ebenso: Finger weg! Sonst sitzen plötzlich alle im Pkw, und dort kann selbst von minimalen Sicherheitsregeln keine Rede sein. Wann kommt auch im Pkw die Maskenpflicht in Deutschland, Herr Minister? Aber klar – zu lästig…?