SBB: Gesamtarbeitsvertrag für Personale wird bis 2025 verlängert

Foto: SBB / Clemens Laub

Nach viermonatigen zähen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag GAV geeinigt.

von Hermann F. Schmidtendorf, Chefredakteur bahn manager Magazin.

Bei SBB Cargo wurden von vornherein weitergehende Forderungen gestellt, die Verhandlungen dauern an.

Die Verlängerung des derzeit geltenden GAV von 2019 wird per 1. Mai 2022 wirksam. Das Personal betreffende coronabedingte Sparmassnahmen greifen dagegen bereits ab dem 1. Mai 2021. Die SBB-Führung hatte auf Eingeständnisse der Belegschaft gedrungen, weil die Finanzsituation des Unternehmens durch die Pandemie angespannt ist. Zwar hatte 2020 der Bund zur Deckung von Liquiditätsengpässen die kurzfristigen Kreditlimite um 550 Millionen Franken erhöht. Doch coronabedingte Einnahmeausfälle werden nur in den, wie es in der Schweiz heißt, abgeltungsberechtigten Bereichen abgefedert, das sind Infrastruktur, Regionalverkehr und Güterverkehr. Fernverkehr und Immobilien gelten hingegen auch in der Pandemie prinzipiell als eigenwirtschaftliche Bereiche der Staatsbahnen.

Noch im Dezember 2020 war eine Einigung nicht zustande gekommen. Die SBB forderte vom Personal aufgrund der angespannten finanziellen Lage den Verzicht auf den individuellen Lohnaufstieg, auf zwei Ferientage sowie auf einmalige Leistungsanteile. Damit, so die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, war eine „rote Linie“ überschritten. Zudem sei unklar geblieben, „wie genau der entsprechende Sparbeitrag des Topkaders aussehen würde“.

Doch auch engagierten Gewerkschaftern in der Schweiz war klar, dass sich die Belegschaft Zugeständnissen nicht vollständig verschliessen kann, wenn im Gegenzug die Arbeitsplatzsicherheit bestehen bleibt. Barbara Spalinger, Verhandlungsführerin der Sozialpartner und Vizepräsidentin der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, unterstrich dann auch zum guten Ende: „In dieser Zeit der finanziellen und wirtschaftlichen Unsicherheit stellt die Verlängerung des GAV mit seinem Kündigungsschutz aus wirtschaftlichen Gründen einen hohen Wert für die Mitarbeitenden dar, der ihnen Stabilität, Sicherheit und Perspektive gibt.“

Ebenso zufrieden zeigte sich Markus Jordi, Personalchef der SBB: „Mit diesen Sparmassnahmen werden wir der angespannten finanziellen Situation der SBB gerecht. Gleichzeitig schaffen wir durch die Verlängerung des GAV SBB um drei Jahre Stabilität und Berechenbarkeit. Mir ist bewusst, dass die Sparmassnahmen für die Mitarbeitenden ein Verzicht sind, aufgrund der finanziellen Situation sind diese Massnahmen jedoch notwendig. Ich danke ihnen für ihr Verständnis und für den grossen Einsatz im letzten Jahr.“

Und das sind die Hauptpunkte der jetzt gefundenen Einigung:

  • 0,3 Prozent der Lohnsumme der SBB werden für individuelle Lohnmassnahmen der Mitarbeitenden in den tiefen GAV-Anforderungsniveaus verwendet (ursprünglich vereinbart waren 0,9 Prozent für alle Mitarbeitenden).
  • Es werden für das vergangene Jahr keine einmaligen Leistungsanteile für sehr gute Ergebnisse in der GAV-Personalbeurteilung ausbezahlt.
  • Für Mitarbeitende der SBB mit einem GAV-Vertrag, deren Anstellungsverhältnis ununterbrochen seit mindestens dem 1. Juli 2020 läuft und welches am 31. Mai 2021 noch immer besteht, wird im Jahr 2021 eine ausserordentliche Einmal-Prämie von 200 Franken beziehungsweise 100 Franken bei einem Pensum von weniger als 50 Prozent ausbezahlt.
  • Auf die Streichung von Ferientagen für das Jahr 2021 wird verzichtet.

Interessant: Die Arbeitnehmer*innenseite vertraten bei den Verhandlungen gleich vier Verbände: SEV – Gewerkschaft des Verkehrspersonals, VSLF – Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter, transfair – Der Personalverband sowie KVöV – Kaderverband des öffentlichen Verkehrs. Dennoch gab es offenbar keine Kompetenzgerangel und Schroffheiten, anders als in letzter Zeit in Deutschland zwischen den Gewerkschaften GDL und EVG.

Artikel Redaktion Eurailpress
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