Fahrradbeförderung

DB veröffentlicht Entwurf für Fahrradbeförderungsplan

Quelle: DB/Dominic Dupont

Die Deutsche Bahn, das größte Schienenpersonenverkehrsunternehmen in Deutschland, hat am Dienstag (05.08.2025) ihren Entwurf für einen „Fahrradbeförderungsplan“ für ihre Verkehrsunternehmen veröffentlicht.

Laut § 10 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sind alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Personenverkehr) in Deutschland verpflichtet, einen solchen Plan aufzustellen. Für einige Unternehmen, etwa Tochtergesellschaften von Transdev, finden sich die Pläne bereits online. Es gibt kaum feste inhaltliche Vorgaben für die Pläne, Unternehmen haben also einen relativ großen Spielraum bei der Ausgestaltung. Sie müssen allerdings auf aktuellem Stand gehalten und bei ihrer Erstellung müssen „die Öffentlichkeit und einschlägige Vertretungsorganisationen“ angehört werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat hier im Mai 2025 Empfehlungen und Hinweise zur Ausgestaltung der Pläne veröffentlicht. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress