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Nachtverkehr: Einigung zwischen ÖBB und DB bei Fahrgastrechten

Die Deutsche Bahn (DB) und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben sich in puncto Fahrgastrechte bei Nachtzugverbindungen geeinigt.

Dies teilte Matthias Gastel, Sprecher für Bahnpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, am 12.04.2018 mit. Werde ein Anschlusszug verpasst, bekomme der Fahrschein Gültigkeit für die nächste Verbindung. Bei einer erzwungenen Hotelübernachtung kämen die Unternehmen für die Kosten auf. Die Regelung gelte aber nur für Tickets, welche in einem Buchungsvorgang erworben wurden. Gastel will erreichen, dass bei der Novelle der EU-Fahrgastrechteverordnung sich Fahrgastrechte immer auf die tatsächliche Reisekette beziehen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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