Baurecht für Pfaffensteigtunnel liegt vor
Für den Pfaffensteigtunnel zum Anschluss der Gäubahn an den Tiefbahnhof des Projekts Stuttgart 21 liegt der Planfeststellungsbeschluss vor.
Dies teilte heute (09.01.2026) das Landesverkehrsministerium mit. Der Beschluss betrifft den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 des Gäubahnausbaus (ABS/NBS Stuttgart - Singen - Grenze D/CH), Abschnitt Nord. Dazu gehört der rund 11 km lange Pfaffensteigtunnel (zukünftige Strecke 4706), der bergmännisch zweiröhrig erstellt wird. Noch nicht festgestellt wurde der in offener Bauweise zu errichtende Teil des Pfaffensteigtunnels sowie der rund 3,5 km lange oberirdische Streckenabschnitt bis zur Bestandsstrecke 4860 Stuttgart – Horb (Gäubahn). Dazu sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann: „Bislang ist der neue Anschluss der Gäubahn in vielfacher Hinsicht ein Positivbeispiel dafür, dass Großprojekte auch schnell geplant und genehmigt werden können. Jetzt sollte es auch ohne Verzögerungen losgehen.“ (cm)