Infrastruktur & Ausrüstung

CAF: Baurecht für Bahnwerk Gelsenkirchen-Bismarck

Bahnbetriebswerk Gelsenkirchen; Quelle: CAF

Der Bau eines neuen Bahnbetriebswerks in Gelsenkirchen-Bismarck durch CAF kann beginnen. Die Bezirksregierung Münster hat dafür am 14.02.2025 das Plangenehmigungsverfahren abgeschlossen.

Für die Planungs- und Vorbereitungszeit wurde ein Jahr benötigt, so das Unternehmen. Der offizielle Spatenstich wird voraussichtlich im Juni 2025 stattfinden, unmittelbar nach Abschluss der Baufeldvorbereitung. Das gesamte Bahngelände umfasst über 90.000 m2 Fläche und verfügt im Osten und im Westen über zwei Gleisanschlüsse an die DB-Infrastruktur. CAF hatte das Gelände 2022 vom Regionalverband Ruhr (RVR) erworben. Im neuen Werk werden die 76 Akkuzüge (BEMU) instandgehalten, die von den Aufgabenträgern VRR und NWL bei CAF bestellt wurden. Die erste Ausbaustufe umfasst eine ca. 3000 m2 große Werkstatthalle mit zwei aufgeständerten Gleisen für die betriebsnahe Instandhaltung und ein Gleis mit Messgleisgenauigkeit für die schwere Instandhaltung. Dazu kommen eine separate Halle für die Radprofilierungen mit einer Unterflur-Radsatz-Drehmaschine (UFD) und eine Halle für die Außenreinigung. Die geplanten Baumaßnahmen umfassen einen Teilrückbau der Bestandbauten, der historische Lokschuppen mit der Drehschreibe bleibt aber erhalten. CAF investiert einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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