Land unterstützt kommunale Nebenbahnen dauerhaft
Wie letzte Woche bekannt wurde, zahlt das Land Baden-Württemberg erstmals feste Beiträge an kommunale Träger von Nebenstrecken – auch rückwirkend für 2025.
Für das vergangene und laufende Jahr sind jeweils 15 Mio. EUR vorgesehen, ab 2027 20 Mio. EUR pro Jahr bis 2031. Für Strecken, die seit 1996 reaktiviert wurden, erteilt das Land ebenfalls ab dem kommenden Jahr zusätzlich einen Bonus. Diese neue Form der jährlichen Unterstützung fließt an folgende Bahnen:
- NV/OEG-Netz; Stadtkreis Mannheim, Stadtkreis Heidelberg sowie Rhein-Neckar-Kreis: 5,3 Mio. EUR 2025 und 2026, dann 6,6 Mio. EUR
- Albtalbahn, Katzbachbahn, Kraichtalbahn, Hardtbahn; Landkreis Karlsruhe: 4,9 Mio. EUR 2025 und 2026, dann 6,1 Mio. EUR
- Schönbuchbahn; Landkreis Böblingen (Start in Dettenhausen im Landkreis Tübingen): 1,5 Mio. EUR 2025 und 2026, dann 2,5 Mio. EUR (inklusive Reaktivierungsbonus)
- Strohgäubahn; Landkreis Ludwigsburg: 1,2 Mio. EUR 2025 und 2026, dann 1,5 Mio. EUR
- Wieslauftalbahn; Rems-Murr-Kreis: 0,8 Mio. EUR 2025 und 2026, dann 1,0 Mio. EUR (inklusive Reaktivierungsbonus)
- Tälesbahn; Landkreis Esslingen: 0,6 Mio. EUR 2025 und 2026, dann 0,8 Mio. EUR
„Wo lokal Verantwortung für die Schiene übernommen wurde, unterstützen wir ab 2027 noch mal mehr. Dazu kommt ein Bonus für Reaktivierungen“, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, begrüßte die Entscheidung. „Allerdings kann dies nur ein weiterer Schritt sein auf dem Weg, die kommunalen Nebenbahnen grundsätzlich in die Aufgabenträgerschaft des Landes zu überführen,“ mahnte er. Denn als Angebote des Schienenpersonennahverkehrs fielen sie rein ordnungspolitisch in die Zuständigkeit des Landes. (bm)