Politik

Bahnpark Augsburg: Regierung erlaubt Veranstaltungen

Blick in die denkmalgeschützte Dampflokhalle aus dem Jahr 1922; Quelle: Bahnpark Augsburg gGmbH

Im Bahnpark Augsburg dürfen unter Auflagen Veranstaltungen stattfinden – die Umnutzung des Areals mit zwei großen Betriebshallen zu einem Museum wurde genehmigt.

Dies geht aus dem Planfeststellungsbeschluss hervor, den die Regierung von Oberbayern als Landeseisenbahnaufsicht auch für Schwaben am 18.12.2017 erlassen hat. Damit ist der Streit um die Zukunft des Bahnparks (Rail Business 33/17) erstmal beendet. Laut Beschluss dürfen künftig nur noch Veranstaltungen durchgeführt werden, „wenn ein direkter Bezug zum Betrieb des Eisenbahnmuseums und dem Zweck der Bildung, des Studiums und des Erlebens von Eisenbahngeschichte, -handwerk und -kultur besteht“. Dabei dürfen nie mehr als 200 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände weilen. Zudem ist die Aufnahme des Museumsbetriebs erst zulässig, wenn die Bahnpark Augsburg GmbH zwei Bahnübergänge über das „Gleis 1Bww“ entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss angepasst hat. Das Grundproblem des Museums ist, dass es sich innerhalb eines noch bestehenden Bahnbetriebsgeländes befindet.
Zugleich erhielt die gemeinnützige Bahnpark Augsburg GmbH die Genehmigung zur Aufnahme des Eisenbahnbetriebes auf ihren eigenen, denkmalgeschützten Gleisanlagen. Der Bahnpark ist somit anerkanntes Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen (EIU). (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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