Politik

Bundesrat: Eisenbahnregulierung zugestimmt

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 der vom Bundestag beschlossenen Erprobungsklausel für die Eisenbahnregulierung im Regional- und Fernverkehr zugestimmt.

Die vom Verkehrsausschuss empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses fand nicht die erforderliche Mehrheit. Damit wird die Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung für den Schienenverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandtakt möglich. Damit auch Pilotprojekte im Rahmen des europäischen Projektes TTR (Redesign of the International Timetabling Process) gefördert werden, enthält der Gesetzesbeschluss eine Erprobungsklausel, mit der auf bestimmten Strecken neue Kapazitätszuweisungsmodelle und Fahrplanerstellungsmodelle erprobt werden können – in Abweichung von den geltenden Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes. Welche Strecken dafür geeignet sind, kann das Bundesverkehrsministerium per Verordnung festlegen. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates monierte u.a. die Ausnahmeregelung, dass die DB Netz Infrastrukturen auf andere Konzerntöchter übertragen und so diese von der Infrastrukturkostenbegrenzung ausnehmen kann, womit höhere Trassen- und Stationspreise anfallen. Bemängelt wurde auch, dass Schienennetze ohne strategische Bedeutung von der Regulierung ausgenommen werden können. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress