Bundestagsbeschluss zur Finanzierung bis 2030
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute (07.11.2025) die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für die Jahre 2026 bis 2030 beschlossen.
Die Bundesregierung hatte dazu den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgelegt, der zunächst nur das Jahr 2026 umfasst hatte und im parlamentarischen Verfahren bis 2030 ausgeweitet worden war. Der Bund wird die Länder auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Mrd. EUR zum Ausgleich der durch das D-Ticket bei Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen entstehenden Mindereinnahmen unterstützen. Die Länder stellen den gleichen Betrag. Die Länder reichen die Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. Ab 2026 soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 EUR auf 63 EUR pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. (fm)
