Politik

Deutschlandticket: Bund will keine Tarifvorgabe machen – Genehmigungsfiktion bis Ende 2023

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Gesetzentwurf zur neunten Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgelegt, der die Umsetzung des Deutschlandtickets regeln soll.

Dieser sieht vor, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern Finanzmittel für die D-Ticket-Einführung zur Verfügung stellt und beantragte Tarife zum Deutschlandticket bis Ende 2023 als genehmigt gelten. Damit verzichtet der Bund auf eine eigene Tarifvorgabe und die Länder müssen ihre ÖPNV-Gesetze ändern oder Beschlüsse auf kommunaler Ebene gefasst werden. Ein Branchenverband kritisiert, dass eine „Tarifgenehmigungsfiktion ohne Tarifvorgabe rechtlich unzulässig“ sei und es ausgeschlossen sei, „dass sämtliche Länder und/oder Aufgabenträger Deutschlands bis Mai 2023 den Tarif festlegen und alle Unternehmen diesen beantragen“. Aus dem Entwurf geht weiter hervor, dass der Bund seinen Anteil an den möglicherweise über 3 Mrd. EUR hinausgehenden Kosten im Jahr 2025 bezahlen will. Der Entwurf soll morgen (01.02.2023) im Bundeskabinett behandelt werden. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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