Politik

Deutschlandticket: Bundes-Tarifanordnung soll maximal bis 30.09.2023 gelten

Die Ampelkoalition will ihren ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes für das Deutschlandticket überarbeiten.

Der Änderungsentwurf, der morgen (15.03.2023) im Verkehrsausschuss beschlossen werden soll, liegt Rail Business vor. Demnach will die Regierung dem Absatz, der die Zuständigkeit der Länder, Einführungsbeginn, Gültigkeit, digitale Form, Einführungspreis und die Genehmigungsfiktion bis 31.12.2023 regelt, die Sätze hinzufügen: „Der Tarif ist bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Aufgabenträger, längstens jedoch bis zum 30.09.2023 vorläufig anzuwenden. Der maßgebliche Ausgleich finanzieller Nachteile entsprechend den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird von den Ländern bzw. den zuständigen Behörden abgewickelt.“ Der Schritt erfolgt, nachdem sich Bund und Länder gestern (13.03.2023) über eine „befristete Tarifanordnung durch den Bund“ für das D-Ticket verständigt hatten (Rail-Business-Eilmeldung vom 14.03.2023). In der Begründung zum Antrag heißt es, die „vorläufige Tarifanwendung“ diene der „Gewährleistung des einheitlichen Starts“. Auch Erwägungen der zu erwartenden Aussagen der EU-Kommission zum D-Ticket könnten eine Rolle spielen. Für Donnerstag (16.03.2023) sind die zweite und die dritte Lesung im Bundestag anberaumt. Am 31.03.2023 soll der Bundesrat entscheiden. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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