Interessenbekundung für Beihilfen zum kombinierten Güterverkehr
Das französische Verkehrsministerium gewährt erneut Hilfen für Betreiber des Kombinierten Verkehrs.
Die Unterdirektion Schienenverkehrsdienste SF hat dazu jetzt zur Interessenbekundung für Beihilfen der Jahre 2025 und 2026 aufgerufen (TED: 864739-2025). Dabei weist das SF „ausdrücklich“ darauf hin, dass sich aufgrund einer Änderung der Verfahren die Aufforderung zur Interessenbekundung auf Beihilfen für zwei Jahre bezieht. Das SF hat die notwendigen Informationsunterlagen online zur Verfügung gestellt. Für Beihilfen für das Jahr 2025 müssen die Unterlagen bis zum 20.03.2026 vorliegen, für Beihilfen für das Jahr 2026 gelten die Daten 25.09.2026 und 19.03.2027 je nach Art der Verkehre. (wkz/cm)