Zwei Entwürfe zur Änderung des AEG
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wie auch der Grünen wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ändern.
Ein entsprechender Gesetzentwurf (DS 21/326) von Union und SPD soll morgen (05.06.2025) erstmals im Bundestag beraten werden. Der Paragraf 23 AEG zur Entwidmung von Bahngrundstücken soll so geändert werden, dass Entwidmungen nur noch dann möglich sind, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. Die Fraktionen sind der Ansicht, dass durch die aktuelle Regelung „zahlreiche“ Vorhaben, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden, scheitern würden. Ein „überragendes öffentliches Interesse“ sei nach Ansicht der Koalitionsfraktionen ein Verkehrsbedürfnis oder ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb. Auch der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS 21/335) sieht eine leichtere Entwidmung vor. „Durch die gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und die Umsetzung in einen gesetzlich verankerten Umsetzungsplan – den Deutschlandtakt – wird Klarheit über sogenanntes Bahnerwartungsland geschaffen“, schreibt die Fraktion. Die Grünen schreiben zudem dezidiert die Verlagerungsziele in das AEG rein: 35 % im Schienengüterverkehr und 20 % im Schienenpersonenverkehr jeweils bis 2040 und bezogen auf die Verkehrsleistung. (cm)