Salzburg S-Link

Anfechtung der Volksbefragung wird stattgegeben

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Abstimmung über den Bau des „S-Link“ im November 2024 für gesetzeswidrig erklärt. 

Damals lehnte eine Mehrheit von 53 % das Vorhaben zur Verlängerung der S 1 auf die westliche Salzachseite ab (Rail Business vom 11.11.2024). Am gestrigen 08.01.2026 gab der VfGH einer Anfechtung der Volksbefragung statt. Bemängelt wird die Formulierung „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass (… ) S-LINK (…) umgesetzt wird?“ Diese ließ nicht erkennen, inwieweit es sich rein um eine Angelegenheit der Landesverwaltung handelte, oder ob nicht auch gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich gewesen wären. Seitens des Landes Salzburg wurde das Urteil zwar akzeptiert. Da sich aber eine Mehrheit der Befragten dagegen ausgesprochen habe, werde das Projekt nicht weiterverfolgt, so Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll. (bm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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