DB InfraGo/Bundesnetzagentur

Auseinandersetzung um Baustelle bei Crailsheim

Im von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurzeit verschiedentlich bearbeiteten Thema der verfristeten Baustelleninformationen gab es eine neue Entscheidung.

Wie die Behörde in der vergangenen Woche (07.05.2025) mitteilte, hat sie am 06.05.2025 der DB InfraGo untersagt, zwei SPNV-Unternehmen ursprünglich zugewiesene Zugtrassen aufgrund einer Baustelle bei Crailsheim im Zeitraum vom 09.05.2025 bis 16.05.2025 nicht zur Verfügung zu stellen (Gz.: BK10-25-0071_Z). De facto lief der Beschluss auf eine Untersagung der Baumaßnahme hinaus. Die DB InfraGo hatte den beiden beschwerdeführenden SPNV-Unternehmen, TRI Train Rental GmbH und Arverio Baden-Württemberg GmbH, Bauinformationen (Zusammenstellung vertrieblicher Folgen, ZvF) derart verfristet zur Verfügung gestellt, dass den SPNV-Unternehmen aus Sicht der BNetzA unzumutbar kurze Umplanungsfristen für die betroffenen Verkehre der Relation RE 90 (Stuttgart – Crailsheim – Nürnberg) entstanden wären. Im konkreten Fall erachtete die BNetzA auch die Folgen für die DB InfraGo und andere EVU der Verhältnismäßigkeit nicht entgegenstehend. Praktisch scheint die Baumaßnahme jedoch gegenwärtig doch stattzufinden. Arverio BW meldet in ihren Online-Fahrgastinfos: „Die … Baustelle war zunächst von der Bundesnetzagentur untersagt worden – Jetzt findet sie doch statt, da es ansonsten zu deutlich größeren verkehrlichen Problemen für die Fahrgäste gekommen wäre, als mit einer zu kurzfristigen Absage der Baustelle.“ Wir beabsichtigen, in Rail Business 21/25 mehr zu den Entwicklungen berichten zu können. (jgf)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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