Recht

Bahnpark Augsburg: Klage gegen Teile des Planfeststellungsbeschlusses

Das Eisenbahnmuseum Bahnpark Augsburg gGmbH hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen einzelne Bestimmungen des am 18.12.2017 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses eingereicht.

Der Bahnpark und seine Juristen gehen davon aus, dass die Nebenbestimmungen zu den sogenannten „eisenbahnfremden“ Veranstaltungen rechtlich nicht haltbar, unverhältnismäßig und unzumutbar sind. Dabei wird der Planfeststellungsbeschluss als solcher „keineswegs“ in Frage gestellt. Private Veranstaltungen sind für den Erhalt des Bahnparks unerlässlich, so die Gesellschaft. Da ein mögliches Verbot von „eisenbahnfremden“ Veranstaltungen Museen im gesamten Bundesgebiet betrifft, hat sich auch der VDMT (Verband Deutscher Museums- und Touristikbahnen) eingeschaltet. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress