Recht

BGH: DB Vertrieb darf „Sofortüberweisung“ nicht als einzige kostenlose Zahlungsweise zulassen

Die DB Vertrieb GmbH darf bei Flugreisebuchungen über ihre Reiseplattform www.start.de die „Sofortüberweisung" nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 18.07.2017 entschieden (Az KZR 39/16).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen diese Praxis geklagt. Der Dienstleister Sofort AG verlangt bei dem Angebot „Sofortüberweisung" sensible Bankdaten vom Kunden, wovon laut vbz viele Banken aber abraten. Die parallel von der DB Vertrieb angebotene Zahlungsmethode Bezahlen mit Kreditkarte kostete im beklagten Fall aber rund 10 % des Reisepreises. Laut BGH-Urteil dürften Kunden nicht gezwungen werden, mit einem nicht beteiligten Dritten in vertragliche Beziehungen zu treten und diesem hochsensible Finanzdaten zu übermitteln. Das Urteil hebt das Berufungsurteil des OLG Frankfurt auf und wies die Berufung gegen das stattgebende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurück. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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