Bundesarbeitsgericht bestätigt Urteil zu FairnessPlan-Leistungen
Die Gewerkschaft GDL hat vor dem Bundesarbeitsgericht ein wichtiges, letztinstanzliches Urteil erstritten.
Das Gericht hat gestern (01.10.2025) entschieden, dass das Tarifeinheitsgesetz auf die gemeinsame Einrichtung „FairnessPlan e.V.“ keine Anwendung findet. Damit stehen die Leistungen des FairnessPlan e.V. – von Kinderbetreuungszuschüssen bis zu Härtefallhilfen allen GDL-Mitgliedern zu – auch den Mitgliedern in den Betrieben, in denen die GDL nach Meinung der Arbeitgeberseite „vermeintlich“ nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist. Laut GDL werde so verhindert, dass GDL-Mitglieder „ungerechtfertigterweise“ von vereinbarten sozialen Leistungen durch die Verbandsmitglieder des AGV MOVE ausgeschlossen werden. (cm)