Recht

DB nicht an kommunalen Lärmaktionsplan gebunden

Die Deutsche Bahn kann von Kommunen nicht gezwungen werden, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Kommune im Rahmen des Lärmaktionsplans dies fordert.

 

Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat am 25.07.2014 die Klage der Stadt Mahlberg gegen die DB abgewiesen (Az: 5 K 1491/13). Die Stadt hatte im Rahmen des von der EU vorgeschriebenen Lärmaktionsplans die DB aufgefordert, das Gleis in der Stadt als „besonders überwachtes Gleis“ auszuweisen und damit besonders zu schleifen. Dies lehnte die DB mit Hinweis auf ihr Lärmsanierungsprogramm ab, das bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorsieht – allerdings sind diese für Mahlberg noch nicht vorgesehen. Nun prüft die Stadt nach Erhalt der Urteilsbegründung die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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