Recht

EBA: Keine Ausnahme von der Anwendung der Führerscheinrichtlinie

Alle in Deutschland aktiven Bahnunternehmen müssen die seit dem 29.04.2011 in Deutschland gültige Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) anwenden.

Wie das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) jetzt darauf hinweist, hat die EU-Kommission am 21.10.2013 entschieden, dass keine Ausnahme von der Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/59/EG gewährt wird. Die Bahnen, die nur nationalen verkehr anbieten, wollten über den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine Ausnahme bzw. eine Aufschiebung der Umsetzung erreichen. Das neue Führerscheinsystem sei ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, hieß es als Begründung. Für die EU-Kommission würden aber die Vorteile der Führerscheinrichtlinie überwiegen, so das EBA. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress