Recht

EBA/Projekt Stuttgart 21: Baurecht am Flughafen Stuttgart

Im Zuge des Projekts Stuttgart 21 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 14.07.2016 den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 1.3a erlassen.

Er umfasst im Bereich des Stuttgarter Flughafens den Neubau eines Fern- und Regionalbahnhofs unter dem Flughafen- und Messegelände mit den Anschlussstrecken (Flughafentunnel) sowie rund 5 km der Neubaustrecke Stuttgart – Wendlingen – Ulm im Bereich des Flughafens (Grenzen der PFA 1.2 Fildertunnel und 1.4 Filderbereich bis Wendlingen). Für den Planabschnitt (PFA) 1.3b will die DB die Planfeststellungsunterlagen im dritten Quartal 2016 beim EBA einreichen. Die DB hatte den PFA 1,3 im April 2015 aufgeteilt, um die von den S21-Projektpartnern beschlossenen Verbesserungen im Filderbereich ohne Beeinflussung des Inbetriebnahmetermins 2021 umsetzen zu können. Die ursprüngliche Zeitplanung sah für den Bereich des Flughafens eine fünfjährige Rohbauphase ab 2015 vor, die nun um 18 Monate verkürzt werden soll. Zuständig für die PFA 1.3a und 1.3b ist seit dem 01.07.2016 Matthias Breidenstein. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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