Recht

Frankreich: Anklage gegen Systra wegen des TGV-Unfalls Eckwersheim erhoben

Gegen Systra, die technische Tochtergesellschaft der SNCF, wurde am 19.12.2017 wegen „unbeabsichtigten Totschlags und Verletzungen” aufgrund der Entgleisung eines TGV-Testzuges im Elsass förmlich Anklage als juristische Person erhoben.

 

 

 

Am Ende der zweitägigen Anhörung durch den Ermittlungsrichter wurden „Ungeschicklichkeit, Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder Verletzung einer Sicherheitspflicht” als Anklagepunkte genannt. Damit ist neben den für das Unglück verantwortlichen Einzelpersonen auch erstmal ein beteiligtes Unternehmen angeklagt. Am 14.11.2015 ist der TGV, der eine Testfahrt auf dem neuen Streckenabschnitt der Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris – Straßburg durchführte, aufgrund eines zu spät eingeleiteten Bremsvorgangs und zu hoher Geschwindigkeit in der Ausfädelkurve zum konventionellen Netz in der Gemeinde Eckwersheim, 20 km von Straßburg entfernt, entgleist. Systra war das Ingenieurbüro, das für die Erprobung der Hochgeschwindigkeitsstrecke TGV Est verantwortlich war. Von den 53 Personen an Bord, zum Teil nicht Bahnbedienstete, kamen elf ums Leben. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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