Recht

FV Dosto der SBB: Bundesverwaltungsgericht - Neuer Doppelstockzug erfüllt die Normen

Inclusion Handicap hat im Januar 2018 eine Beschwerde zum neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21.11.2018 darüber entschieden und bestätigt, dass der neue Zug die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt (Urteil A-359-2018). Gemäß des Urteils müssen die SBB einzig den Nachweis erbringen, dass mindestens der Ein- und Ausstieg ins Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen normkonform ist und damit eine Neigung von maximal 15 % aufweist. Die übrigen zehn Rechtsbegehren hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Gegen das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden. Die Züge werden ab dem 09.12.2018 auf der IC1 Linie zwischen St. Gallen und Genf sowie als Interregio zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel (IR13/IR37) fahren. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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