Gericht gibt EVU-Klage gegen Sperrungen Recht
Das Kreisgericht Brünn hat hinsichtlich einer Klage gegen einen abschlägigen Bescheid des Wettbewerbsamtes ÚOHS zugunsten von SVOD Bohemia (Verband der Personenverkehrs-EVU), Arriva vlaky, Leo Express, sowie CityRail entschieden.
Letzteres Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) hatte als Güterbahn separat geklagt, die beiden Verfahren wurden zusammen gelegt. Die EVU wehrten sich 2023 vorerst erfolglos gegen Benachteiligungen infolge der unkoordinierten, kurzfristigen Anberaumung von Sperren insbesondere in den Korridorabschnitten Drahotušy – Lipník nad Bečvou (KBS270) sowie Vlkov – Křižanov (KBS250). Das Gericht stellte fest, die nachträgliche Genehmigung nicht in der Jahresplanung enthaltener Sperren ohne Abstimmungen und Begründung sei nicht gesetzeskonform und auch nicht im Einklang mit unmittelbar anwendbarem europäischem Recht. Sie schränke die unternehmerische Freiheit der EVU ungebührlich ein. Das Amt war zuvor in der Sache nicht auf die Beschwerden eingegangen. Infolge des Urteils müsste die Planung von Sperren umsichtiger und langfristiger angesetzt werden, auch eine Entschädigung für geschäftliche Nachteile könnte auf die Tagesordnung kommen. Das Amt verfügt noch über Rechtsmittel. (in/jgf)