Die Deutsche Bahn verstößt gegen die Richtlinien im Sepa-Zahlungsverkehr. Konkret geht es um die Einschränkungen beim Sepa-Lastschriftverfahren, bei dem die DB dies auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland einschränkt.
Laut dem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 13.07.2016 (Az: 19 Cg 4/16h) ist diese Beschränkung unzulässig. Geklagte hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Österreichs. Die Beschränkungen der DB würden gegen die zwingenden Vorgaben der Verordnung zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Sepa-Verordnung) verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cm)
Handelsgericht Wien: Deutsche Bahn verstößt gegen Sepa-Richtlinien
https://www.eurailpress.de/en/nachrichten/recht/detail/news/handelsgericht-wien-deutsche-bahn-verstoesst-gegen-sepa-richtlinien.html
Handelsgericht Wien: Deutsche Bahn verstößt gegen Sepa-Richtlinien
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