Recht

Heidelberg: Gericht kippt Planfeststellungsbeschluss für Straßenbahn „Im Neuenheimer Feld”

Der Planfeststellungsbeschluss für die Straßenbahn „Im Neuenheimer Feld” in Heidelberg ist aufgehoben.

Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) von Baden-Württemberg am 10.05.2016 entschieden und tags drau verkündet (Az.: 5 S 1443/14, 5 S 1491/14). Das Gericht bemängelte, dass trotz des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 27.01.2016 (Rail Business 6/16) „insbesondere der Belang der Universität” zur Schonung der Forschungseinrichtungen „unzureichend” berücksichtigt worden seien. Zudem stehe der Bebauungsplan „Neues Universitätsgebiet“ der Stadt Heidelberg vom 28.07.1960 dem Vorhaben entgegen. Die Revision wurde nicht zugelassen, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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