Recht

Österreich: WESTbahn muss Entschädigungsregeln ändern

In Österreich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die WESTbahn Management GmbH wegen dreier Klauseln in ihren Entschädigungsbedingungen abgemahnt.

Die Westbahn habe zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben, teilt der VKI mit. Eine Klausel legte
einen Höchstbetrag von 80 EUR für eine Hotel-Übernachtung wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses fest. Nach Rechtsansicht des VKI verstößt ein solcher Höchstbetrag gegen die Fahrgastrechte-Verordnung, die den Ersatz der „entstandenen angemessenen Kosten“ vorsieht. Die anderen beiden Klauseln beinhalteten ein laut VKI zu weitreichendes Änderungsrecht der Entschädigungsbedingungen sowie intransparente Angaben zu den Folgen von unwirksam gewordenen Vertragsklauseln. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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