Recht

Schweiz: Neues Gesetz gegen Eisenbahnlärm tritt in Kraft

Zum 01.03.2014 tritt das geänderte Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen in Kraft. Dies hat der Bundesrat am 30.01.2014 mitgeteilt.

Das Parlament hat das Gesetz im Herbst 2013 beschlossen – die Referendumsfrist lief unbenutzt ab. Die wichtigste Maßnahme im neuen Lärmschutzpaket ist die Einführung neuer Lärmgrenzwerte für Güterwagen. Mit diesen werden ab 2020 Fahrten mit lärmigen Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz faktisch verboten. Die Revision schafft zudem die Voraussetzungen für den Einsatz von lärmbegrenzenden Maßnahmen an der Schiene und für die Förderung von technischen Innovationen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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