Recht

SNCF Réseau wegen Unfall angeklagt

Drei Jahre nach dem Auffahrunfall eines TER auf einen TGV bei Denguin, bei dem am 17.07.2014 etwa 40 Personen verletzt wurden, ist der Infrastrukturbetreiber SNCF Réseau am 08.09.2017 wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden.

Laut des Berichtes der Unfalluntersuchungsstelle BEA-TT zufolge war der TER 867285 in Richtung Dax mit einer Geschwindigkeit von 95 km/h auf den TGV 8585 aufgefahren, der aufgrund des gestörten Haltesignals S 23 unter Anwendung der Vorschriften für eine Fahrt durch einen besetzten Block zwischen Pau und Artix mit einer Geschwindigkeit von nur 30 km/h fuhr. Für den TER sprang dieses Signal kurzzeitig auf "Freie Fahrt", sodass dieser mit einer Geschwindigkeit von 128 km/h fuhr und der Lokführer die Kollision trotz einer Notbremsung nicht vermeiden konnte. Die Fehlfunktion des Signals war das Ergebnis einer zufälligen Kontaktberührung elektrischer Kabel innerhalb der Signalbox durch Bisse von Nagetieren, die in diese Box eindringen konnten. Laut BEA-TT war die Signalbox nicht genügend gegen Nagetiere abgesichert, zudem wurde bei Wartungsarbeiten die schlechte Kabelisolierung nicht beseitigt. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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