Recht

TGV-Entgleisung Eckwersheim: Ermittlungsverfahren gegen drei SNCF-Bedienstete

Der entgleiste TGV; Foto: Archiv RGI

Drei Mitarbeiter der SNCF - ein Triebfahrzeugführer und ein Teamleiter "Transport Traktion" - sowie ein Traktionsleiter der SNCF-Tochter Systra wurden am 10.10.2016 in Polizeigewahrsam genommen und am 12.10.2016 wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung angeklagt und nach französischem Recht unter gerichtliche Aufsicht (contrôle judiciaire) gestellt.

Die Angestellten werden beschuldigt, die Entgleisung eines Test-TGV am 14.11.2015 bei Eckwersheim (Bas-Rhin) verschuldet zu haben, bei der elf Menschen getötet und 42 verletzt wurden. Mitte Februar 2016 kam die Unfalluntersuchungsstelle BEA-TT zu dem Ergebnis, dass die zu hohe Geschwindigkeit des Testzuges von 265 anstatt der vorgeschriebenen 176 km/h „die einzige Ursache” der Entgleisung war. Eine vom Untersuchungsgericht angeordnete juristische Untersuchung bestätigte die „Hypothese überhöhter Geschwindigkeit”, die „allein aufgrund des 12 sec zu spät eingeleiteten Bremsvorganges” hervorgerufen wurde. Eine Untersuchung der Sicherheitsbehörde CHSCT kritisierte außerdem einen „Mangel an Eindeutigkeit” in der Befehlskette der Testfahrten, die auch zur unerlaubten Mitnahme von Angehörigen im Test-TGV führte. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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