Recht

Ungarn: Gerichtliches Nachspiel im Budapester Tramtender

Der Streit um die Vergabe des Straßenbahnauftrages in Budapest geht in eine neue Runde. Zwar hat CAF den Auftrag bekommen, doch Skoda Transportation geht weiter dagegen an. Mitte März schlugen die Tschechen einmal mehr den Gerichtsweg ein.

Nachdem das Urteil des Schiedsgerichts für öffentliche Beschaffungsverfahren in der zweiten Anfechtungsrunde für das Budapester Verkehrszentrum BKK günstig ausgefallen war, konnten CAF und BKK den Vertrag zur Lieferung von 37 Tram-Garnituren samt Option auf weitere 87 abschließen. Die Pilsener argumentieren weiterhin: Die Art und Weise, wie das Skoda-Angebot ausgeschlossen wurde, sei weder mit den EU-Richtlinien (insbesondere die Direktive 2004/18/EG), noch mit der Rechtspraxis des Europäischen Gerichtshofes in Einklang zu bringen. BKK sei „befangen“ gewesen, man habe „immer wieder unter Berufung auf unterschiedliche Gründe versucht, das Angebot auszuscheiden“. Dagegen will Skoda sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. BKK steht auf dem Standpunkt, die Bestimmungen des Öffentlichen Beschaffungsgesetzes stets eingehalten zu haben, an der Rechtmäßigkeit des Vertrags sei nicht zu rütteln. Das Angebot sei aus sechs Gründen für ungültig erklärt worden, das Schiedsgericht habe BKK in sämtlichen Gründen Recht gegeben. (in/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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