Recht

VDE 8.1 Nürnberg – Ebensfeld: BVerwG weist Klagen gegen Ausbau ab

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 06.09.2018 drei Klagen abgewiesen, die gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben „Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Hallstadt - Zapfendorf“ gerichtet waren.

Kläger waren die Gemeinde Breitengüßbach und die Marktgemeinden Rattelsdorf und Zapfendorf. Die Klagen richteten sich gegen Lärmbeeinträchtigungen.
Ihre Einwendungen gegen die dem Lärmschutzkonzept zugrunde liegende Berechnung der Beurteilungspegel seien unbegründet. In der Gemeinde Breitengüßbach würden die Grenzwerte auf den betroffenen Grundstücken unterschritten wie auch auf dem Campingplatz der Marktgemeinde Rattelsdorf, der ebenfalls Lärmeinwirkungen durch die Autobahn ausgesetzt sei. Auch verstoße der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen das Gebot, die Eisenbahnplanung dem Flächennutzungsplan anzupassen, so das Gericht. Dies hatte die Marktgemeinde Zapfendorf beklagt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress