Recht

WestBahn unterliegt mit Klage gegen Direktvergabe an ÖBB

Das Land Tirol darf den Regionalverkehr direkt an die ÖBB vergeben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der WestBahn dagegen abgewiesen. Der Auftrag umfasst 7,1 Mio. Zugkm/a und läuft ab 2020 über zehn Jahre. Der Auftragswert liegt bei 700 Mio. EUR. Laut WestBahn verstoße die Direktvergabe gegen „das Transparenzgebot, das Gleichbehandlungsgebot, das Effizienzgebot sowie das Prinzip des freien und fairen Wettbewerbes“. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Direktvergaben nach nationalem Recht dann nicht untersagt sind, wenn es sich um öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr, ausgenommen Untergrund- und Straßenbahnen, handelt und der Auftraggeber eine Höchstlaufzeit von zehn Jahren einhält. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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