Vertragsveränderung bei der S-Bahn Hannover
Die drei Aufgabenträger (AT) Region Hannover, Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) haben eine umfangreiche Vertragsergänzung zum Verkehrsvertrag S-Bahn Hannover mit der Transdev Hannover GmbH (TDH) abgeschlossen.
Wie die AT mitteilten, gab es im Rahmen der Vertragsdurchführung Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern über die Interpretation von vertraglichen Regelungen. Die TDH machte verschiedene Ansprüche geltend – nun gab es eine Einigung und die Ergänzungsvereinbarung mit insgesamt 25 Punkten. Unter anderem wurde vereinbart:
- Fortschreibung der Kosten des Bahnstroms ab dem Jahr 2022 unter Anwendung des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Bahnstromindex SPNV Nr. 628 statt des bislang verwendeten Indexes Nr. 618.
- Überarbeitung der vertraglichen Regelungen betreffend die Fortschreibung der sonstigen Energiekosten.
- Überarbeitung der vertraglichen Minderungsregelungen wegen unpünktlicher Zugfahrten sowie wegen Zugausfällen durch Hinzunahme eines verursacherabhängigen Faktors.
- Überarbeitung der Regelungen über die Durchführung, Dokumentation und Vergütung von – bei Zugausfällen von der TDH geschuldetem – Busnotverkehr und Schienenersatzverkehr.
- Heraufsetzung der von der TDH nach § 58 VV geschuldeten Sicherheitsleistung.
- Temporäre Herabsetzung des für die Minderung der Vergütung wegen Unterschreitung der geschuldeten Zugbegleitquote vorgesehenen Grenzwertes auf 95 % und dauerhafte Herabsetzung dieses Grenzwertes für die korrespondierende Vertragsstrafe auf 90 %.
- Minderung der Vergütung der TDH bei Überschreitung der maximalen Entferndauer von sieben Tagen wegen Graffiti.
- Einführung einer Verpflichtung der TDH zur Ausbildung von Triebfahrzeugführenden mit Bonus bzw. Malus bei Über- wie Unterschreitung der Ausbildungsquote.
- Erhöhung der von der TDH geschuldeten Triebfahrzeugführersitzbereitschaften.
- Mehrere Punkte zu den 13 von den AT bereitgestellten ET 425.5, darunter eine Festlegung der von der TDH zu beseitigenden Mängel, eine Einigung zu den Obsoleszenzen bei den Ersatzteilen, Konkretisierung des von der TDH geschuldeten Redesigns, Verzicht der TDH auf jegliche anderweitige Ansprüche gegen die AT wegen anfänglich mängelbehafteter ET 425.5 sowie Verpflichtung der TDH, die vor dem Landgericht Hannover anhängige Feststellungsklage (gerichtliches Az. 9 O 200/24) wegen anfänglicher Mängel der von der LNVG an die TDH übereigneten Fahrzeuge des Typs ET 425.5 zurückzunehmen.
- Vergleichsweise Klärung unterschiedlicher Auffassungen der Vertragspartner zu den Ansprüchen der TDH aus den Schlussrechnungen für die Jahre 2021 bis 2023 und Festlegung der weiteren Vorgehensweise für die Schlussrechnungen ab 2024.
- Verzicht der TDH auf eine Klage auf Anpassung des Zuschusses wegen Wegfalls bzw. Störung der Geschäftsgrundlage.
- Abgabe einer harten Patronatserklärung der Transdev GmbH zugunsten der TDH und der AT, mit welcher sich die Transdev GmbH verpflichtet, die TDH finanziell so auszustatten, dass die TDH jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen.
Die Punkte im Detail haben die AT im TED (505878-2025) veröffentlicht. (cm)