Bundestags-Turbo: Lob von EVG, NEE nur teilweise überzeugt

Green Cargo Train
Foto: HFS / bahn manager Magazin

Einen „Turbo“ wollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bei der Förderung des Bahnverkehrs einlegen, der Bundestag nahm das Gesetz an, Resonanzen sind unterschiedlich.

Von Hermann Schmidtendorf, Chefredakteur bahn manager

Minister Scheuer (CSU) forderte im deutschen Bundestag, wichtige Bauprojekte von der „Standspur auf die Beschleunigungsspur“ zu bringen. Dies sei ein entscheidender Punkt, um die Infrastruktur auszubauen: „Geld alleine reicht nicht.“ Konkret soll für ausgewählte wichtige Vorhaben auf der Schiene und für Wasserstraßen künftig ein neues Verfahren möglich sein: Statt von Behörden kommt die Genehmigung per Gesetz direkt vom Bundestag. Vorgeschaltet sollen weiterhin Umweltprüfungen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Das Thema ist Teil der Festlegungen des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien.

Unter den im Gesetzesentwurf genannten Projekten, die nach diesem Modell beschlossen werden sollen, sind Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, von Hannover nach Bielefeld sowie auch die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals. Der Bundesrat fügte die zeitweilig gestrichen gewesene Bahnverbindung vom Festland nach Sylt wieder hinzu. Angenommen wurden im Bundestag das „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (Drucksache 19/15626, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915626.pdf) sowie das „Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG)“ (Drucksache 19/15619, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915619.pdf ).

BAHNÜBERGÄNGE UND ERSATZBAUTEN

Ebenerdige Bahnübergänge sollen schneller durch Brücken oder Unterführungen ersetzt werden. Derzeit tragen der Bund, die Bahn als Netzbetreiberin und die Kommunen jeweils ein Drittel der Kosten – doch dieses Drittel können klappe Kommunen oft nicht aufbringen. Daher wurde beschlossen, dass der Bund die Hälfte der Kosten trägt, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Verkehrskreuzung liegt, ein Sechstel. Das wäre eine deutliche Entlastung der Kommunen und ein Argument, Übergänge mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder einer hohen Verkehrsbelastung auf Straße und Schiene zügiger zu beseitigen. Auch bei Ersatzbauten für marode Straßen und Schienenstrecken sollen Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht werden. Die neue Regelung sieht vor, dass es zukünftig nicht mehr zwingend ein aufwendiges Verfahren geben muss, wenn ein Neubau die Gegebenheiten nicht wesentlich ändert. Die Verbesserungen sollen auch für Straßenbahn- und U-Bahnlinien anwendbar sein.

Ohne Einschränkung positiv bewertete die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG die Bundestagsbeschlüsse. „Um die Infrastruktur in Ordnung zu bringen, müssen beispielsweise zahlreiche sanierungsbedürftige Brücken ersetzt werden. Bei solchen Ersatzmaßnahmen sind künftig keine aufwändigen Genehmigungsverfahren mehr notwendig; das hilft, die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel schneller zu verbauen“, lobte EVG-Vorsitzender Torsten Westphal. Die Beschlüsse des Bundestages zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel und Anpassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bezeichnete Westphal auch als Erfolg der EVG, die seit langem auch außerhalb der großen Städte ein attraktives Angebot im Schienenpersonennahverkehr fordert: „Die Länder erhalten bis zum Jahr 2031 mehr als fünf Milliarden Euro zusätzlich für den Schienenpersonennahverkehr. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, bessere Anbindungen auch im ländlichen Raum zu fördern.“ Begrüßt wird seitens der EVG zudem, dass Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz künftig auch für die Reaktivierung und Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken eingesetzt werden können.

EVG BEGEISTERT, GRÜNE WARNEN

Der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn warnte hingegen, Rechte von Bürgern und Verbänden einzuschränken, so werde keine Akzeptanz geschaffen. Hauptgrund für lange Verfahren sei fehlendes Personal. Die Behörden seien in den vergangenen Jahren „kaputtgespart“ worden. Nötig sei eine Einstellungsoffensive. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte, einzelne Projekte per Gesetz zu erlassen, bedeute eine „Aushöhlung des Rechtsstaats“. Das beschneide Bürger und Umweltverbände erheblich in Möglichkeiten, etwa gegen Artenschutz-Vorstöße vorzugehen.

Das Netzwerk europäischer Eisenbahnen (NEE) begrüßt das am heutigen Freitag vom Bundestag verabschiedete sogenannte zweite Planungsbeschleunigungsgesetz, sieht das gleichzeitig verabschiedete Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) aber weiterhin skeptisch.

„Der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren für Ersatzneubauten von Brücken im Planungsbeschleunigungsgesetz ist gut und richtig“, sagte NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger in Berlin. „Auch die finanzielle Entlastung der Kommunen beim Ersatz von niveaugleichen Bahnübergängen bringt schneller mehr Sicherheit und oftmals auch mehr Tempo für die Züge.“ Positiv bewertet das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, dass die Regierung problematische Ansätze aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen und damit eine breite Zustimmung möglich gemacht hat. Anders als der Titel des Gesetzes suggeriert, könne damit die Planung selbst nicht beschleunigt werden – nur die Genehmigung. Um früher bauen zu können, sei entscheidend, wie viel Planungspersonal für ein Projekt eingesetzt wird. „Hier ist die Deutsche Bahn in der Pflicht.“ Das Bundesverkehrsministerium habe seine Hausaufgaben bereits gemacht, indem es zusätzliche Stellen in der Genehmigungsabteilung des Eisenbahn-Bundesamtes geschaffen hat. Wünschenswert wäre, dass auch das Bundesverwaltungsgericht und die Gerichte in den Ländern personell verstärkten.

NEE: GUT, ABER…

Das gelte auch für das Maßnahmengesetz-Vorbereitungsgesetz (MgvG), mit dem der Neu- und Ausbau von Bundesschienenwegen und Wasserstraßen per Bundestagsbeschluss ermöglicht werden soll. Dieses Gesetz sieht Westenberger weiterhin kritisch: „Wir zweifeln an der vom Bund erhofften Beschleunigungswirkung. Am Verfahren vor der Beratung im Bundestag ändert sich nämlich nichts“, sagte er. „Am Schluss müssen sich die Parlamentarier durch umfangreiche Unterlagen kämpfen und mit komplexen Rechtsfragen auseinandersetzen.“

Wie schwer sich der Bundestag mit ähnlichen Dokumenten tut, zeige der Umgang mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Die BUV sieht vor, dass die DB dem Bundestag alle Grobplanungen für Neu- und Ausbau vorlegt und erst nach seiner grundsätzlichen Zustimmung weiter plant. Nach Kenntnis des NEE liegen dem Parlament schon seit Monaten Unterlagen zu mindestens zwei Bahnprojekten vor, die die Parlamentarier noch nicht einmal beraten haben. Ein nicht zu vernachlässigendes Risiko sieht Westenberger darin, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof die Maßnahmengesetze insgesamt für rechtswidrig erklären könnten.

Für die FDP sind die Gesetze ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nötig gegen den Sanierungsstau seien eine personelle Stärkung der Planungsbehörden und mehr Digitalisierung im Planungsrecht, erklärte Fraktionsvize Frank Sitta. Mehr zum Standpunkt der FDP und zum Thema insgesamt ist in der kommenden Ausgabe Nr. 2/2020 des bahn managers zu lesen.

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress