Deutsche Bahn: Ab 2022 kein Ticketverkauf im Fernzug
Am 11. August 2020 lehnte DB-Konzernsprecher Achim Stauß im ARD-Hauptstadtstudio eine Sitzplatz-Reservierungspflicht im Fernverkehr ab, denn dann könnten Reisende nicht mehr „spontan mit der Bahn fahren“. Ab Januar 2022 soll mit diesem spontanen Fahren Schluss sein – kommt dann auch die Reservierungspflicht?
Von Hermann F. Schmidtendorf, Chefredakteur bahn manager Magazin
Auf der Webseite der Deutschen Bahn wird genau erklärt, wie Fahrkarten zu beschaffen sind. „Wenn Sie es besonders eilig haben, können Sie in den Fernzügen der Bahn Ihre Fahrkarten zum Bordpreis kaufen“, heißt es da. „Bitte geben Sie dem Zugpersonal direkt Bescheid, dass Sie noch eine Karte benötigen. Für Fahrkarten im ICE/EC beträgt der Aufpreis 17 Euro. Bezahlen können Sie entweder bar oder per Kreditkarte. Einige Sonderangebote sind an Bord allerdings nicht erhältlich.“
Das soll sich im kommenden Jahr ändern. In einem Rundbrief an die Mitgliedschaft, der auch als betrieblicher Aushang vertrieben wird, informierte der Vorstand der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG am 1. Februar 2021:
„Der Bordservice wird weiter digitalisiert. In der Folge werden in den Fernverkehrszügen der DB AG ab dem 1.1.2022 keine Fahrkarten mehr verkauft. Diese unternehmerische Entscheidung halten wir für falsch. Für unsere Kolleg*innen befürchten wir am Ende mehr Konfliktpotenzial auf den Zügen.“
Eigentlich, so die EVG, hatte die DB diese Lösung bereits zum 1. Oktober einführen wollen. „Unsere EVG Betriebsrät*innen im Fernverkehr“ hätten aber mit dem Arbeitgeber DB die Einigung gefunden, dass das Verkaufsverbot an Bord erst ab dem 1. Januar 2022 gelten wird.
Dann könnten Personen ohne gültigen Fahrschein automatisch als Schwarzfahrer gelten. Die Gewerkschaft EVG sieht offenbar ein deutliches Ansteigen von Gerichtsverfahren voraus. Denn sie fordert in diesem Zusammenhang: „Eine Ladung zu Gerichtsprozessen aufgrund einer FN darf für Euch nicht mit Nachteilen verbunden sein. Insbesondere bei Gerichtsterminen, die auf einen Ruhetag fallen, muss die Zeit für die An- und Abreise sowie den Gerichtstermin selbst zu 100% als Arbeitszeit gutgeschrieben und ein neuer Ruhetag gewährt werden.“ FN, das ist eine Fahrpreisnacherhebung, also die Einforderung eines erhöhten Fahrtentgelts von Reisenden ohne Fahrschein. Hierauf soll zukünftig zudem eine Nachlöseprämie in Höhe von 3 Euro erhoben werden, die „jährlich um 2% dynamisiert“ wird.
Die offenbar vorfrüh bekannt gewordene Entscheidung der Deutschen Bahn – durch die Gewerkschaft statt durch das Unternehmen selbst – stellt die bisherige Linie bezüglich des „spontanen Einsteigen-Könnens“ für Last Minute-Reisende in Frage. Im letzten August hatte DB-Konzernsprecher Stauß noch erklärt, eine Sitzplatz-Reservierungspflicht komme nicht in Frage. Denn diese sei „mit vielen Einschränkungen für die Bahnreisenden verbunden.” Das Unternehmen wolle den Fahrgästen auch weiterhin ermöglichen, spontan mit der Bahn zu fahren. Das sei auch ein großer Vorteil gegenüber dem Flugzeug, den man nicht aufgeben wolle, so Stauß – deshalb müssten Reisende auch an Bord Tickets beim Zugbegleiter kaufen können, was technisch nur ohne Verkauf einer Platzreservierung gehe.
Auf Anfrage des Online-IT-Magazins inside digital bestätigte die Deutsche Bahn die geplante Abschaffung des Verkaufs von Tickets an Bord: „Eine Sprecherin der Bahn teilte uns mit, dass Tickets im Zug aktuell von weniger als 1 Prozent aller Kunden genutzt werde. „Bei diesen Reisenden handelt es sich um Vielreisende und Geschäftsreisende, die mit unseren Vertriebskanälen gut vertraut sind. Nur im Einzelfall – etwa unter Zeitdruck – greifen diese Kunden mangels Alternativen im Zug auf den Bordverkauf zurück.“ Für diese Kunden arbeite die Bahn an Alternativen.“
Diese Aussage der DB-Sprecherin verwundert. Bei der Ablehnung einer Sitzplatzreservierung hieß es schließlich, on board würden erhebliche Mengen an Tickets umgesetzt. Jetzt ist es nur 1 Prozent? Dann könnte man auch gleich die Sitzplatzreservierung verpflichtend machen und so die Distanzhaltung in der Pandemie erleichtern? Immerhin scheint auch den DB-Lenkern klar zu sein, dass sich Reisende ohne Karte an Bord befinden können, weil es unverschuldet im Reisezentrum zu lange Warteschlangen gab oder ein Verkaufsautomat defekt war. Und Geschäftsreisende – oft Kund*innen der 1. Klasse – pochen zu Recht auf Flexibilität.
So heißt es in der Stellungnahme der DB für den Infodienst inside digital weiter: „Der Ticketkauf an Bord soll einfacher, preiswerter und digitaler werden… Daher arbeiten wir derzeit an neuen Möglichkeiten des digitalen Ticketkaufs, über die wir in Kürze informieren werden.“ Also doch ein Ticketverkauf an Bord?
In einem Kommentar zur Sitzplatzreservierung hatte bahn manager online am 12. August 2020 formuliert: „In Schweden ist inzwischen ein Kauf von Fahrkarten im Zug beim Zugbegleiter unmöglich. Doch dennoch dürfen Schweden spontan in den Zug springen! Die einfache Lösung: Noch mehrere Minuten NACH Besteigen des Zugs sind die Buchungsportale online offen, damit gerade solche Spontanreisenden sich per Smartphone oder Laptop noch schnell im Nachhinein ein E-Ticket buchen können. Möchte etwa die Deutsche Bahn mit der Litanei vom „offenen System“ davon ablenken, dass sie sich die Kosten sparen möchte für ein modernes Buchungssystem wie in Schweden?“
Jetzt also soll er kommen, der moderne „digitale Ticketkauf“. Vielleicht ist die Deutsche Bahn ganz einfach – so wie es Peter Glotz einmal über die SPD sagte – schwer beweglich wie ein „Tanker“? Doch wenn erst die nötigen Fahrtmanöver getätigt sind, geht es mächtig voran? Liebe Deutsche Bahn, überrasche uns!