Psychodrama Teil 2: GDL weitet Streik auf Personenverkehr aus

GDL-Streikankündigung bei der Berliner S-Bahn; Quelle: Hermann Schmidtendorf

Am vergangenen Wochenende wurde der DB-Güterverkehr bestreikt, jetzt ist bis Mittwoch auch der Personenverkehr betroffen: Das Psychoringen zwischen Deutscher Bahn (DB) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) um einen Tarifabschluss geht in die nächste Runde, Kund*innen schauen hilflos zu.

Das Sprachniveau zwischen den Kontrahenten bleibt verfahren. Es sei an der Zeit, dass die GDL den Mut habe, sich „am Verhandlungstisch den Inhalten in der schwersten wirtschaftlichen Krise des Unternehmens zu stellen“, hatte DB-Personalvorstand Martin Seiler am 13. August 2021 erklärt und damit von der Gewerkschaft gefordert, den Blickpunkt des Arbeitgebers in den Mittelpunkt zu rücken. Die GDL ohne Mut, also ein Feigling? War das die Riposte auf den GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky, der zwei Tage zuvor im Deutschlandfunk vom „Lügenbaron Seiler“ gesprochen hatte?

Da klappten auch Seilers jüngste Lockrufe nicht. „Die DB ist bereit, für 2021 eine Corona-Prämie mit an den Verhandlungstisch zu bringen“, hatte Seiler am 22. August über Medien verkündet. Weselskys Ablehnung kam postwendend: „Der Bahnvorstand hat bis jetzt nicht begriffen, dass ein konkretes Angebot nicht das „in Aussicht stellen“ eines Angebotes bedeutet. Ziel des Angebotes ist es lediglich, mit den Gefühlen der Bahnreisenden zu spielen, die auf einen Eintritt in die Verhandlungen hoffen. Dabei hat sich der Bahnvorstand in Wahrheit keinen Millimeter bewegt.  Die GDL wird kein vermeintliches, sondern ausschließlich ein konkretes Angebot bewerten und dann, fußend auf dieser Grundlage, weitere Entscheidungen treffen.“

Corona-Zuschlag ja – aber wie viel?

Könnte der DB-Verhandlungsführer nicht zumindest in Umrissen erkennen lassen, ob er die GDL-Forderung einer Einmal-Zahlung von 600 Euro für machbar hält? Hält die DB womöglich intern weiter an einer bereits 2020 fixgezurrten Obergrenze für finanzielle Zugeständnisse fest? Dieses Verhalten, schrieb der GDL-Vorstand am 11. Juni 2021 an den DB-Arbeitgeberverband AGV MOVE, sei maßgeblich für die Streikaktivitäten, weil so von vornherein kein Spielraum für Verhandlungen eingeräumt werde: „Ausschlaggebend für unsere Entscheidung, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären, war auch, dass Sie es zur Vorbedingung gemacht haben, dass wir uns einer von Ihnen vorgegebenen Budgetierung beziehungsweise Volumenbegrenzung unterwerfen. Das haben Sie mit der Forderung verbunden, dass wir nur Forderungen umsetzen könnten, die in das von Ihnen vorgegebene Budget passen... Das damit definierte Budget ist derart gering, dass keine Einigung in diesem Rahmen möglich ist.“   

In dem bereits zitierten Interview im Deutschlandfunk hatte Weselsky plakativ formuliert, seine Gewerkschaft befände sich seit über einem halben Jahr in der Auseinandersetzung „mit dem Management der Deutschen Bahn, das sich selbst die Taschen füllt und den kleinen Eisenbahnern die Rente wegnehmen will“. Konkret wolle die DB-Führung „50 Euro von 150 Euro einkürzen“. Die DB wies das zurück. Doch am 28.1.2021 hatte die GDL ihren Vorwurf konkretisiert. Der Arbeitgeber habe „den Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVersTV) zum 31. Dezember 2020, für den die Arbeitnehmer keine Beiträge für die Vorsorgeaufwendungen entrichten mussten, nur gegenüber der GDL gekündigt. Die GDL hat die DB bereits in der Schlichtung im letzten Jahr aufgefordert, den ZVersTV wieder in Kraft zu setzen sowie im Dezember 2020 den Arbeitnehmern ihren individuellen Anspruch aus dem ZVersTV mitzuteilen.“ Was hat es damit auf sich? Wenn dieser Vorwurf unberechtigt ist, könnte die DB-Verhandlungsführung das doch öffentlich klarstellen? Mit Stand vom 12. August 2021 hatte die DB einen „ Faktencheck mit Klarstellungen“ veröffentlicht. Doch darin findet sich das Thema Betriebsrente nicht wieder.  

Ist der GDL-Streik politisch?

Verstanden hat offenbar inzwischen die GDL-Führung, dass der Vorwurf, sie führe einen „politischen“ Streik, bedrohlich ist. Politische Streiks sind rechtlich in Deutschland verboten. Daher nahm die GDL in dem zitierten Schreiben an den DB-Arbeitgeberverband von ihren zunächst schriftlich dorthin gesandten bahnpolitischen Forderungen ein Stück weit Abstand: „Wie wir Ihnen mit Schreiben vom 24. Mai 2021 mitgeteilt haben, möchten wir mit Ihnen über diese Themen, die für das Eisenbahnsystem in Deutschland von herausragender Bedeutung, jedoch nicht tarifvertraglich regelbar sind, außerhalb von Tarifverhandlungen im Rahmen der Sozialpartnerschaft sprechen. Die GDL wird keinerlei Arbeitskampfmaßnahmen durchführen, die die Umsetzung der Forderungen gemäß Teil II und Teil III der Anlage unseres Schreibens vom 24. Mai 2021 direkt oder indirekt zum Ziel haben.“

Dennoch rückte der Vorsitzende der konkurrierenden Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft EVG Klaus-Dieter Hommel die GDL am 20. August 2021 ebenfalls in die Nähe des Rechtsbruchs, als er formulierte: „Das ist ein rein politischer Tarifkampf. Es geht nur am Rande darum, etwas Konkretes für die Beschäftigten herauszuholen, sondern darum, neue Mitglieder zu werben.“ Doch das ist nicht verboten. Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert einen zulässigen Streik so: „Der Streik muss sich gegen einen Tarifpartner (Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband) richten. Streiks mit dem Ziel, politische Organe (z.B. den Bundestag) zu bestimmten Maßnahmen zu zwingen (politischer Streik) sind unzulässig. Mit dem Streik muss die kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen, bzw. ein tariflich regelbares und zulässiges Ziel erstrebt werden, z.B. die tarifliche Regelung von Löhnen und Urlaub.“ Die vorgetragenen GDL-Forderungen richten sich ganz offensichtlich an den Arbeitgeber, nicht an Regierung oder Bundestag. So übel es der EVG aufstoßen muss, wenn sie an die streitbare kleinere Gewerkschaft im DB-Konzern einzelne Mitglieder verliert – legal ist auch das.

Nachverhandeln mit der EVG

EVG-Vorsitzender Hommel warnte den DB-Vorstand vor „einseitigen Zugeständnissen“ an die GDL: „Wir haben für unseren Tarifvertrag ein  Sonderkündigungsrecht ausgehandelt für den Fall, dass es mit einer anderen Gewerkschaft wesentlich andere Regelungen gibt. Diese Option werden wir ziehen, wenn es notwendig wird. Dann wären wir auch von der Friedenspflicht befreit.“ Doch dazu muss es ja nicht kommen, wenn die DB-Führung auch auf die EVG gezielt zugehen würde. Wer wie der Verfasser dieser Zeilen zu Zeiten des Kalten Kriegs aufwuchs, als die Verhältnisse in der Sowjetunion durch das „Lesen zwischen den Zeilen“ der dortigen Presse interpretiert wurden, musste bei der jüngsten DB-Pressemitteilung aufhorchen. Dort hieß es: „Mit einer Corona-Prämie kommen wir einem wichtigen Anliegen der Gewerkschaften entgegen.“ „DER“ Gewerkschaften - nicht nur der GDL. War das der erste offizielle Fingerzeig, dass auch mit der EVG noch tariflich nachverhandelt wird? Die Beteiligten sollten sich schnell zusammenraufen. Dazu darf die Existenz der GDL nicht angezweifelt werden. Aber natürlich müssen auch die Mitglieder der großen EVG zu ihrem Recht kommen. (red./hfs)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress